Sozialrechts-Hotline

Orientierung und Unterstützung für Familien mit herzkranken Kindern
Die Diagnose eines angeborenen Herzfehlers stellt Familien nicht nur medizinisch vor große Herausforderungen. Häufig entstehen zusätzlich viele Fragen im sozialrechtlichen Bereich: Welche Leistungen stehen uns zu? Welche Anträge sind notwendig? Und wie finden wir uns in einem komplexen System zurecht?
Zwischen Krankenhausaufenthalten, Behördengängen und Formularen fühlen sich viele Eltern allein gelassen. Die Bedürfnisse sind individuell – die Antworten oft schwer verständlich oder schwer zugänglich. Genau hier setzt die Sozialrechts-Hotline des BVHK an.
Unsere Beratung hilft Familien dabei, ihre Ansprüche zu erkennen, Entscheidungen zu treffen und notwendige Schritte sicher zu gehen. Ziel ist es, Entlastung zu schaffen und Familien in einer ohnehin belastenden Lebenssituation zu unterstützen.
Entlastung & Orientierung
Eltern & Angehörige
Zweckgebunden
Beratung


Wobei wir Familien konkret unterstützen
Die Sozialrechts-Hotline berät zu vielen Fragen, die Familien mit herzkranken Kindern im Alltag begegnen. Dazu gehören unter anderem Themen wie Rehabilitation, Pflege- und Krankenversicherung, Schwerbehinderung, Nachteilsausgleiche in Kita, Schule oder Studium sowie Hilfen im Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf.
Auch Fragen zu Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld oder weiteren familienbezogenen Leistungen spielen eine wichtige Rolle. Unsere Beratung hilft dabei, Möglichkeiten aufzuzeigen, Anträge vorzubereiten und im Bedarfsfall auch bei Widersprüchen zu unterstützen.

Ergänzend stellen wir verständliche Informationen in Broschüren und Online-Materialien zur Verfügung. Bei komplexeren Fragestellungen vermitteln wir außerdem Kontakte zu spezialisierten Beratungsstellen oder Kooperationspartnern, etwa im Bereich Erbrecht und Vorsorge.
Reden darüber ist das Wichtigste. Hilfe annehmen und Hilfe suchen – dabei ist der BVHK wunderbar.
Sandra Hollmann, Mutter eines herzkranken Kindes
Warum die Sozialrechts-Hotline auf Spenden angewiesen ist
Die Sozialrechts-Hotline wird vom BVHK organisiert und finanziert. Qualifizierte Beratung, kontinuierliche Erreichbarkeit sowie die Erstellung von Informationsmaterialien verursachen laufende Kosten. Für viele Familien ist diese Unterstützung jedoch unverzichtbar.
Unsere Beratung steht allen Menschen mit angeborenem Herzfehler und ihren Familien offen. Für Nicht-Mitglieder bitten wir um eine Spende. Damit tragen Sie dazu bei, dass Familien frühzeitig von ihren Rechten erfahren und die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht.
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Mit Ihrer Spende sichern Sie die Sozialrechts-Hotline und helfen Familien, sich im Sozialleistungssystem zurechtzufinden.
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Monatliche Spende
Regelmäßige Spenden ermöglichen uns, langfristige Projekte zu planen und umzusetzen. Unsere Kinderarbeit und Sozialrechtshotline gibt es z.B. schon seit vielen Jahren.
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